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Im Schuljahr 1934/35 hatte die Schule neun aufsteigende Klassen mit nur 272 Schülerinnen. Gründe für die sinkende Schülerzahl war die Erschwerung des Hochschulstudiums und die Abkehr von der Wertschätzung des Berufes für die Frau. Die Zahl der israelitischen Schülerinnen nahm ebenfalls ab. […]

1880-1980. Städtisches Rurtal-Gymnasium Düren, Festschrift zum 100jährigen Bestehen, Düren o.J., S. 31

10.01.1934

Kommentarspalte
Was ist in der Schützenstraße los?
[zur angebl. gepl. Erweiterung eines jüdischen Geschäftes (Rubbe-di-dupp??) in der Schützenstraße]

Westdeutscher Beobachter, 10. Januar 1934

25.01.1934

Der Bürgermeister                   Kreuzau, den 25. Januar 1934
Betrifft: Vernichtung von ausländischen Hetzschriften
Nach fernmündlicher Anordnung sollte ein Wagen, aus den Niederlanden eingeführten Altpapiers, den die Firma S t r e p p & C o., Hochkoppelmühle bezogen hatte, beim Einstampfen des Papiers überwacht werden, da sich in dem Wagen verbotene Druckschriften befanden. Es ist festgestellt, dass ein Teil der 15 Tonnen Ladung aus derartigen Druckschriften bestand, von denen ich zur Kenntnisnahme ein Exemplar der „Freie Presse“ beifüge. Es ist für die Polizeiverwaltung ausserordentlich schwer, ja fast unmöglich, das Einstampfen des Altpapiers so zu überwachen, dass nicht vereinzelte Exemplare der Druckschriften in unberufene Hände gelangen könnten. Der in Rede stehende Wagen mußte zunächst vom Bahnhof Untermaubach zur Fabrik abgefahren und dort in einem verschlossenen Raume aufbewahrt werden, der plombiert wurde. Da es für die Fabrik nicht möglich war, die Verarbeitung des Papiers sofort vorzunehmen, konnte damit erst Montags abends begonnen werden. Zur möglichst wirksamen Überwachung müssen stets mindestens 2 Beamte in der Fabrik anwesend sein, da das Altpapier zunächst aus dem verschlossenen Raum zum Lastenaufzug befördert und von dort zur Mühle gebracht werden muß. Die Verarbeitung erfolgt in etwa 6 Schichten a 8 Stunden, sodass während dieser Zeit ständig 1 bis 2 Beamte anwesend sein müssen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass beim Heranschaffen des Papiers zur Mühle einzelne Exemplare bei Seite geschafft und später verbreitet werden können. Es erscheint zweckmässig, Massnahmen zu treffen, dass die Einfuhr derartiger Schriften als Altpapier vom Auslande her unterbunden wird. Man könnte zu der Auffassung kommen, dass gerade diese Papierabfälle absichtlich nach Deutschland verkauft werden, zumal der Handel in Altpapier überwiegend in Händen von Juden liegt. Ich bitte, evtl. das Weitere zu veranlassen.

folgt handschriftlich:   d. 29.1.34    Hoffmann??
1) Staatspolizeistelle Aachen
Abschrift (d. Eing.) überreiche ich unter Bezugnahme auf die fernm. Anordnung v. 20. d. Mts. im Hinblick auf die Ausführungen des Bürgermeisters über die Unterbindung der Einfuhr von Altpapier aus dem Ausland.
Anlage: Ein Exemplar „Freie Presse“.
2) ZdA

(Kopie im GW-Archiv)

24.03.1934

Aufruf zum Eintritt in die Freiw. Feuerwehr der Stadt Düren e.V.
[…]
Das Gesetz schreibt für die Aufnahme vor:
Arische Abstammung
[…]

Zeitungsbericht unbekannter Provenienz, Slg. Kaiser

24.03.1934

Kellerbrand in Langerwehe
Langerwehe, 24. März. Am Donnerstagmorgen entstand im Keller eines hiesigen Konfektionsgeschäftes in der Hauptstraße ein Kellerbrand. Die herbeigerufene Feuerwehr konnte mittels einer Schlauchleitung das Feuer löschen. Die Ursache des Brandes konnte noch nicht festgestellt werden.

(Westdeutscher Beobachter?), 24. März 1934, in: Materialien Johann Kaiser, FF Düren, Hefter 1934

01.05.1934

Auf dem Adolf-Hitler-Platz in Nörvenich [heute: Marktplatz] wird eine „deutsche Eiche“ gepflanzt, die durch ein mit einem Hakenkreuz versehenes Eisengitter geschützt wird. In unmittelbarer Nähe wird ein Schaukasten für den „Stürmer“ aufgestellt.

Türk, Straßennamen in der Gemeinde Nörvenich, zit. nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, S. 44

02.05.1934

Quer durch Düren
Öffentliche Betätigung der Zionistenvereinigung verboten

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 2. Mai 1934

24.08.1934

Aus dem Dürener Land
Hütet Euch vor Juden
Vlatten, 24. August
Wie berechtigt diese Warnung ist, zeigt folgender Vorfall: Eine hiesige Familie wollte ihren Viehbestand, bestehend aus vier stattlichen, wohlgenährten Ziegen sowie einem ausgezeichneten Milchschaf und einem prächtigen Schafbock, umständehalber verkaufen. Kaum war dies bekannt geworden, als sich auch schon ein geschäftstüchtiger Sohn Israels aus einem benachbarten Orte einstellte und sich in uneigennütziger (!) Weise erbot, den ganzen Bestand für sage und schreibe 45 Mark zu kaufen. Welch bodenlose Unverschämtheit in diesem Angebot lag, braucht wohl nicht näher erläutert zu werden und wird jedem Bauer auf den ersten Blick klar sein. Die Hälfte seines „uneigennützigen“ Angebotes hätte er allein aus der Wolle wieder herausgeschlagen, vielleicht auch noch mehr. Die gebührende Antwort wurde ihm zuteil und wäre die Mutter nicht so krank gewesen, wäre ihm auch noch eine Antwort aus der „Armenkasse“ gegeben worden. Wutentbrannt, daß ihm sein „Geschäftche“ entgangen, verließ er „diesen Ort und begab sich weiter fort“, wie Busch von Knopp so schön erzählt. Allen Bauern möge dieser Vorgang zur Warnung und Lehre dienen, denn schon mit dem Eintritt in das Haus ist er verraten und verkauft. Leider muß man immer wieder feststellen, daß es auch noch Leute gibt, die sich als Schlepper von den Juden gebrauchen lassen, um damit ihre eigenen Stammes- und Rassegenossen betrügen zu helfen.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 24. August 1934

24.10.1934

Aus dem Dürener Land
Jüdisches Geschäftsgebaren
Vlatten, 24. Oktober
Einem hiesigen Einwohner wurden am Freitag wegen einer geringfügigen Schuld, die er bei einem Juden hatte, seine Kaninchen, die er sich für den Winterbedarf gezogen hatte, versteigert und dem Juden als Höchstbietenden zugeschlagen. Dies ist wieder ein Beispiel für das rücksichtslose Vorgehen der Juden und beweist die Richtigkeit unserer vor kurzem gebrachten Warnung vor dem Geschäftsverkehr mit Juden. Wie wir noch nachträglich hören, soll der Gepfändete und sein Freund mit dem Juden nach der Versteigerung eine sehr erregte Auseinandersetzung gehabt haben, in deren Verlauf der Jude von den beiden gründlich verprügelt worden sein soll.

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 24. Oktober 1934

16.11.1934

Aus den Nachbarkreisen
Der letzte Jude verläßt Rödingen
konnte dieser Tage der kleine Ort im Kreise Jülich melden. Rödingen beherbergte einmal eine ganze Anzahl dieser Gesellschaft, die aber mit der Zeit ihr Betätigungsfeld mehr und mehr in die Großstadt verlegte. Dem letzten scheidenden Vertreter des auserwählten Volkes werden die Rödinger kaum eine Träne nachweinen.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 16. November 1934

24.11.1934

Quer durch Düren
Jüdische Schmiergelder die an den Falschen kamen
Ein junger Mann war einige Zeit im Stalle eines Bauern, der mit Vorliebe noch mit den Söhnen Israels Geschäfte zu machen scheint, beschäftigt gewesen. Der Viehjude gab dem Schweizer des Bauern für jedes Stück Vieh, das er auf der Weide des Bauern hatte, für „bevorzugte Behandlung“ ein Trinkgeld von 3 Mark. Der junge Mann hatte davon gehört, und als er eines Tages in die Stadt kam und kaum noch ein Hemd am Leibe hatte, ging er zum Viehjuden hin und holte dort im angeblichen Auftrag des Schweizers einen Teil von dessen Trinkgeldern ab. Ein zweites Mal schrieb er selbst eine Bescheinigung auf den Namen des Schweizers aus, mit der dieser ihn berechtigte, den Rest der Trinkgelder abzuholen.
Der Angeklagte gab seine Schuld, die er in übergroßer Not begangen habe, zu und bat um Milde.
Das Gericht billigte ihm mildernde Umstände zu und stellte das Verfahren aufgrund der Amnestie ein.
Interessant bei dieser Verhandlung war, daß sie verriet, wie die Söhne Israels vor wie nach „schmierige“ Geschäfte betreiben, bei denen letzten Endes immer der Bauer, der sich noch mit ihnen abgibt, der Betrogene ist.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 24. November 1934

20.12.1934

Dürener Gerichtschronik
Schwindler vor Gericht
Jud Schainfeld kam nicht
Der in Düren sattsam bekannte Schwindler und Betrüger Schainfeld sollte sich in der gestrigen Sitzung wegen eines weiteren Betrugsfalles verantworten. Er sowie sein Verteidiger zogen es jedoch vor, nicht zu erscheinen und das Gericht vergebens warten zu lassen. Gegen Schainfeld wurde ein Haftbefehl erlassen.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 20. Dezember 1934