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18. Januar 1935

Wieviel Juden gibt es in Düren?
Düren, 17. Januar
Das Rassenpolitische Amt der NSDAP hat in diesen Tagen in einer Veröffentlichung zu der sehr interessanten Frage Stellung genommen, ob und welche Rückschlüsse die Ergebnisse der Volkszählung vom 16. Juni 1933 über die Religionsgliederung der deutschen Bevölkerung und damit über den Anteil der Israeliten auf die tatsächliche rassenmäßige Zusammensetzung des deutschen Volkes zulassen. Der Kommentar des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP kommt nach einer eingehenden Würdigung der Ergebnisse der Volkszählung über die Religionsgliederung des deutschen Volkes zu dem Ergebnis, daß die von der Volkszählung ermittelten Ziffern über den Anteil der Juden in Deutschland unvollständig seien, weil sie nicht nach Rasse, sondern nur nach der Religion unterscheiden. Es seien in ihnen alle die nicht enthalten, die bereits früher zum christlichen Glauben übertraten, ihr jüdisches Wesen aber dennnoch vollauf bewahrten, und ferner alle die nicht, die in Mischehen mit Andersrassigen leben. Wie groß diese beiden Gruppen in Wirklichkeit seien, lasse sich heute höchstens ganz grob schätzen. Man dürfe vielleicht vermuten, daß der Anteil der jüdisch vermischten Bevölkerung bei uns mehrfach so groß sei, als der Anteil derer, die sich auch heute noch zum jüdischen Glauben bekennen.
Die Zahlen der Religionsgliederung können uns somit nur eine Grundlage für die Beurteilung des Judentums in Deutschland geben. Seinen wirklichen Umfang festzustellen, sei Aufgabe einer eingehenden Untersuchung, vor allem der Berufsstände, die ihre sämtlichen Angehörigen zu erfassen haben und über die tatsächliche rassenmäßige Zusammensetzung des deutschen Volkes aus den so gewonnenen Ergebnissen Aussagen machen können. Die in diesem Kommentar des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP niedergelegten Gesichtspunkte sind bei Betrachtung der nachstehenden Ergebnisse über den Anteil der Israeliten an der Dürener Bevölkerung zu berücksichtigen.
Nach den amtlichen Feststellungen der Volkszählung
gab es in der Stadt Düren
 am 16. Juni 1933 358 Israeliten
 (Gesamtbevölkerung: 40.880)
 am 16. Juni 1925 330 Israeliten
 (Gesamtbevölkerung: 37.176)
Im Regierungsbezirk Aachen gab es
 am 16. Juni 1933 3.482 Israeliten
 am 16. Juni 1925 3.671 Israeliten
Im Deutschen Reich gab es
 am 16. Juni 1933 499.682 Israeliten
 gegen 564.379 am 16. Juni 1925.
Die Israeliten (nach der Religions-, nicht der Rassenzugehörigkeit) umfassen nach der Zählung 1933 rund 0,77 v.H. der Gesamtbevölkerung. Von 1925 bis 1933 haben die Israeliten im Deutschen Reich um rd. 65.000 oder 11,5 % abgenommen. Nach den amtlichen Feststellungen ist diese Abnahme vor allem auf Abwanderung zurückzuführen. Sie erklärt sich ferner aus dem Sterbefallüberschuß der Israeliten, zum Teil wohl auch durch Austritte aus den israelitischen Religionsgemeinschaften. Inzwischen dürfte die Zahl der Israeliten weiter abgenommen haben. Der Anteil der Israeliten an der Reichsbevölkerung ist im letzten Zählabschnitt von 0,90 auf 0,77 v.H. zurückgegangen.               G.Wdm.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 18. Januar 1935

12.02.1935

Der C.-V. im Reich
[…]
Rheinland (Linksrhein)
Am 12. Februar fand eine Kundgebung des C.-V. in Düren statt. Es sprach Rabbiner Dr. Eschelbacher (Düsseldorf) über das Thema “Unsere Zukunft in Deutschland”. Ueber den Inhalt seiner Ausführungen berichtig[=te]ten wir erst kürzlich gelegentlich des Vortragsberichtes für die Ortsgruppe Bonn. Nach ihm sprach Landesverbandssyndikus Assessor Selo. Er berichtete ausführlich über die wichtige Arbeit des C.-V. für die Existenzerhaltung der deutschen Juden. Beide Redner ernteten starken Beifall.
Düren W.-Barmen
Holzstrasse 42 Hansastrasse 14
Februar 1931

Central-Verein-Zeitung, Jg. 14 (1935), Heft 8 (21.02.1935), S. 130

21.02.1935

Dürener Gerichtschronik
In Judengesellschaft auf die schiefe Ebene geraten
Düren, 21. Februar
Ein noch minderjähriger junger Mann aus Rödingen bei Jülich war bei einem jüdischen Metzger in Jülich lange Jahre als Lehrling und Geselle tätig. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörte unter anderem auch eine ganze Anzahl von Kolonialwarengeschäften umliegender Ortschaften mit Fleisch zum Wiederverkauf zu versehen, wofür er gleichzeitig die Geldbeträge einzukassieren hatte. Nun hatte der Jude einen Sohn, der mit einigen Gefährten recht häufig in benachbarte Großstädte fuhr, wo man sich in fragwürdigen Lokalen und in der Altstadt „amüsierte“. Der Judensprößling erzählte natürlich großspurig von diesen Vergnügungsfahrten, sodaß in dem viel jüngeren Metzgergesellen der Wunsch auftauchte, einmal an diesen Fahrten teilzunehmen. Recht bald fand er Geschmack an der Sache und um sich die nötigen Gelder zu verschaffen, ging der leichtsinnige junge Mann dazu über, ein Teil der einkassierten Gelder für sich zu behalten. Im Laufe der Zeit veruntreute er auf diese Art und Weise den erheblichen Betrag von über 1900 Mark. Als die Veruntreuungen ans Tageslicht kamen, verschwand der junge Metzgergeselle und stellte sich in Aachen der Polizei. Für kurze Zeit wurde er dann in Untersuchungshaft genommen, später aber wieder freigelassen.
Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Sein Vater, der als gesetzlicher Vertreter mit ihm gekommen war, sagte aus, daß sein Sohn, der stets brav und fleißig gewesen sei, erst durch den jungen Juden und seine Kumpane auf die schiefe Ebene geraten sei. Diese Gesellschaft hätte in dem Jungen, der viel weniger Geld als sie besaß, den Gedanken genährt, sich Geld zur Teilnahme an den Vergnügungsfahrten auf unehrliche Art und Weise zu verschaffen.
Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten 7 Monate Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Gefängnis.
Das Urteil lautete wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung auf 5 Monate Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 100 Mark oder eine Woche Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21. Februar 1935

21.02.1935

Quer durch Düren
Jüdische Tierquäler
Gestern nachmittag verluden zwei jüdische Viehhändler aus Langweiler im Kreise Jülich auf einem Hof in der Adolf-Hitler-Straße zwei ausgewachsene Kühe auf den einachsigen Anhänger ihres Personenwagens. Dieser hatte eine Ladefläche von 1,25 m Breite und 1,87 m Länge. Aber das war diesen herzlosen Burschen völlig gleich, galt für sie doch nur der Grundsatz, die Tiere auf dem billigsten und einfachsten Wege fortzubringen. So lagen die Kühe auf dem Boden des Wagens fast aufeinander. Ein Polizeibeamter kam hinzu und veranlaßte das sofortige Ausladen der Tiere, die sich beim Aufstehen natürlich auf dem engen Raum gegenseitig treten mußten und erheblich an den Hinterläufen verletzt wurden. Da Anzeige gegen diese jüdischen Rohlinge erstattet wurde, werden sie hoffentlich mit einer ganz empfindlichen Strafe bedacht werden.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 21. Februar 1935

07.03.1935

Der Ahnenpaß. Eine kleine, aber nützliche Skatunterhaltung
(gez. W. R.-B.)

Heimatblätter. Beilage zur Dürener Zeitung, 12. Jahrgang, Donnerstag, 7. März 1935, Nummer 5, S.36-37

09.03.1935

Heute früh verschied nach kurzer, schwerer Krankheit mein lieber Mann, mein treusorgender Vater, unser guter Sohn, Bruder, Schwager und Onkel, Herr
Robert Dahl
im 53. Lebensjahre.
Drove bei Düren und Geilenkirchen, d. 9. März 1935
In tiefer Trauer:
Frau Ernestine Dahl geb. Pollack
Lore Dahl

Central-Verein-Zeitung, Jg. 14 (1935), Heft 11 (14.03.1935), S. 187

14.03.1935

Dürener Gerichtschronik
In den Klauen des Juden
Ein Judengeschäft in Euskirchen, das schon mehrfach durch seine merkwürdigen Geschäftsauffassungen das Interesse der Öffentlichkeit auf sich hingelenkt hat, hatte einem jungen Mann Möbel auf Teilzahlung verkauft. Die ersten Raten hielt der Käufer auch bei, konnte später aber seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Der Jude ging natürlich mit allen Mitteln gegen den säumigen Zahler vor, um zu einem Restbetrag von 225 Mark zu kommen. Nun beging der Schuldner eine große Dummheit, die ihn mit dem Gesetz in Konflikt brachte. Gestern hatte sich der bisher Unbestrafte als Angeklagter wegen versuchter Erpressung vor Gericht zu verantworten. Er hatte dem Juden einen Brief geschrieben und ihm darin mitgeteilt, wenn er noch mehr als 50 Mark von ihm verlangen würde, würde er sein Bild dem „Stürmer“ mit einem entsprechenden Vermerk einschicken. Gesetzlich hatte er sich somit strafbar gemacht, wenn sich der Angeklagte über die Folgen seines Tuns auch bestimmt nicht von Anfang an im klaren war. Wahrscheinlich hat er sich in einem unbedachten Augenblick des Zornes hinreißen lassen, um endlich aus den Klauen des Juden zu kommen. Wie der Verteidiger des Angeklagten betonte, sei der betreffende Jude bis vor kurzer Zeit andauernd als Kläger gegen kleine Leute am Euskirchener Gericht gewesen.
 Die Luft bekomme ihm dort heute scheinbar nicht mehr gut,
 weshalb er seine Forderungen nach auswärts abtrete, um dort
 unauffällig klagen zu können.
Sein Klient habe sich zwar in der Wahl der Mittel vergriffen, habe aber bestimmt dabei nicht an Erpressung gedacht, weshalb er um Freispruch bat.
Das Gericht billigte dem Angeklagten mildernde Umstände zu und verurteilte ihn an Stelle einer an für sich verwirkten Gefängnisstrafe von 10 Tagen zu 25 Mark Geldstrafe. In der Begründung hieß es, daß sich der Verurteilte zwar gesetzwidrig benommen habe, daß aber durch den üblen Leumund des Juden in ihm der Gedanke habe aufsteigen können, er sei übervorteilt worden. Daher wurde eine Geldstrafe als ausreichende Sühne angenommen.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 14. März 1935

18.03.1935

Schluß mit dem Einkauf bei Juden und in Warenhäusern
Machtvolle Kundgebung des westdeutschen Einzelhandels
Gauleiter Grohé zur Warenhausfrage

Westdeutscher Beobachter, Montag, 18. März 1935

19.03.1935

Kölner Judenblatt verboten
Der Redakteur wegen Beschimpfung des WB in Schutzhaft
Köln, 19. März
Das in Köln erscheinende „Gemeindeblatt für die jüdischen Gemeinden in Rheinland und Westfalen“ wurde wegen Verächtlichmachung des nationalsozialistischen Rasseempfindens und einer dreisten Beschimpfung des „Westdeutschen Beobachters“ auf drei Wochen verboten. Der verantwortliche Redakteur, der Kölner Jude Fritz Neulaender, wurde von der Staatspolizei in Schutzhaft genommen.
Der „Westdeutsche Beobachter“ hatte unlängst mit einem Artikel seines Redakteurs Peter Schmidt das wieder unglaublich dreist gewordene Geschäftsgebaren jüdischer Händler in der Kölner Altstadt gebrandmarkt. Anstatt die Leser des „Jüdischen Gemeindeblattes“ zu der Bescheidenheit anzuhalten, die ihnen als uneingeladenen Gästen des deutschen Volkes zukommt, hatte der Redakteur Neulaender einen zynischen Artikel verfaßt, der im „Weltbühnen“-Stil den „Westdeutschen Beobachter“ und seinen Aufklärungskampf in der rheinischen Bevölkerung zu ironisieren versuchte. Dem Schriftleiter und Gauabteilungsleiter Pg. Schmidt waren als Verfasser des Artikels im „Westdeutschen Beobachter“ eigennützige Motive unterschoben worden. Die Staatspolizei hat Neulaender nunmehr wegen dieses dreisten Angriffs auf das Regierungsorgan in Schutzhaft genommen und das Verbot seiner Zeitung verhängt.

Westdeutscher Beobachter, Dienstag, 19. März 1935

23.03.1935

Juden in unserer Literatur
von Adolf Bartels
„Ein Jude kann kein deutscher Dichter sein“, lautet ein Satz, den ich schon in früheren Jahren öfter ausgesprochen habe, und so ist denn auch 1932 ein Werk „Einführung in das deutsche Schrifttum“ von mir erschienen, das alle jüdischen Dichter, die sich der deutschen Sprache bedienen, einfach wegläßt. Ich bin der Überzeugung, das wir sie auch alle entbehren können, aber das ist nicht zu bestreiten, daß manche Juden in der Entwicklung unseres Schrifttums eine große Rolle gespielt und daß das Judentum als solches bestimmte Perioden der deutschen Dichtung geradezu beherrscht hat. [...]

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 23. März 1935 (ganze Seite)

29.03.1935

Der Jude in Staat, Wirtschaft und Kultur
(Artikel, Zeichnungen, Fotos etc.)
[anschließend eine umfangreiche Anzeigenabteilung mit Dürener Annoncen und einer Liste:]
Das deutsche Handwerk
Ein Verzeichnis arischer Handwerksmeister nach Orten geordnet und innerhalb der Orte nach Geschäftszweigen unterteilt.
Leser, hebt dieses Verzeichnis gut auf und ruft bei Bedarf den Handwerksmeister Eurer Nachbarschaft. (Stadt und Kreis Düren)

32seitige Sonderbeilage, Westdeutscher Beobachter, Freitag, 29. März 1935

08.04.1935

Quer durch Düren
Unter dem Verdacht von Devisenschiebungen verhaftet
Am Freitagabend wurden der Rechtsanwalt P. und der frühere Möbelhändler S., beide aus Düren, von der Kriminalpolizei auf Veranlassung der Devisenfahndungsstelle im Hauptzollamt Düsseldorf verhaftet, weil gegen beide der Verdacht besteht, an Devisen- und Wertpapierschiebungen größeren Umfangs beteiligt zu sein. Die Ermittlungen sind noch im Gange.

Westdeutscher Beobachter, Montag, 8. April 1935

12.04.1935

Quer durch Düren
Nicht identisch
Die Inhaber der beiden Dürener Möbelfirmen Seeliger legen Wert auf die Feststellung, daß sie mit dem unter dem Verdacht des Devisenvergehens verhafteten, früheren Möbelhändler S. nicht identisch sind.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 12. April 1935

18.04.1935

Quer durch Düre
Gegen das Judentum
Mitgliederversammlung der Ortsgruppe Düren-Süd

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 18. April 1935

18.04.1935

33. Generalversammlung der Buirer Bezugs- und Absatzgenossenschaft
Der Jude hat auf dem deutschen Bauernhof nichts zu suchen
Buir, 18. Ostermond
[...]

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 18. April 1935

05.06.1935

Schluß mit dem Marterhof in Nord-Düren
Brutale Viehjuden vor dem Richter – Jüdische Eideshelfer(?) nicht geschätzt
Düren, 5. Juni
Vor Gericht hatten sich die drei Vollblutjuden Erich Sallmann und Ernst Erich Meier, beide aus Langweiler, und Josef Keusch aus Hoven bei Düren wegen schwerer Tierquälerei zu verantworten. Der Anklage lag folgender Vorfall zugrunde (s. Westdeutscher Beobachter v. 21.2.35)
[die 2 Zeugen sind Max Nathan aus Düren und Isidor Schwarz, der Viehhändler aus Nord-Düren]

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 5. Juni 1935

10.06.1935

Stadt und Kreis Düren
Abbruch an der Gerstenmühle

Dürener Zeitung, 10. Juni 1935

21.06.1935

„Dürener Beobachter“
Rund um den Synagogenschlüssel
Wackere Gemeinderäte
H.M. – Wie vor einiger Zeit in Nidda (Oberhessen), so hat auch jetzt der Gemeinderat von Auerbach a.d. Bergstraße den Beschluß gefaßt, nur noch diejenigen Handwerker, Fuhrleute und Geschäftsleute mit Arbeit und Lieferungen für die Gemeinde zu berücksichtigen, die der Bürgermeisterei gegenüber eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß sie und ihre Familienangehörigen mit Juden und Nichtariern keine Geschäfte tätigen.
In dieser Maßnahme zeigt sich endlich einmal eine gesunde Auffassung, die uns der Nachahmung wert zu sein scheint. Wer mit dem Juden Verbindungen hat, begibt sich selber damit des Rechtes auf die Volksgemeinschaft. Das gilt nicht nur für Lieferanten, das gilt auch für manche Systemreste in den Verwaltungen. Oder wie soll man es anders beurteilen, wenn man immer wieder hören muß, w e r eigentlich beim Juden kauft: Ausgerechnet solche Menschen, die von den Geldern der Allgemeinheit so gut bezahlt werden, daß sie wirklich nicht auf ein paar Mark zu sehen brauchen.
Hier mit der bequemen Nachsicht aufzuräumen, muß oberster Grundsatz der Verwaltungsführer werden. Nicht das Parteiabzeichen macht den Nationalsozialisten, sondern die Tat.

   Der noble Isi
Ein bezeichnender Vorfall wird uns wie folgt geschildert:
Eine nette Dreistigkeit leitete sich dieser Tage ein Dürener Viehjude drei Arbeitern gegenüber. Ein Rudel Kühe durchlief, anscheinend durch ein Verkehrsgeräusch aufgeschreckt, in wildem Galopp mehrere Außenbezirke unserer Stadt. Dabei ging es durch Wiesen, Felder und Gärten, wobei alles, was im Wege stand, plattgetreten oder geknickt wurde. Drei Arbeiter, die gerade des Weges kamen, beschlossen zur Verhütung weiteren Flurschadens die Kühe einzufangen, was auch nach langer Zeit und unter großen Schwierigkeiten endlich gelang.
Sofort wurde die Polizei von dem Fund verständigt. Es dauerte nicht lange, da kam der oben genannte Viehjude und gab sich als Beschützer der Tiere aus. Man zeigt ihm sofort den angerichteten Flurschaden, was der Jude mit einem Lächeln quittierte. Mit Erlaubnis der Polizei, die den Juden an ein Trinkgeld für die Arbeiter erinnerte, wurden ihm die Kühe ausgeliefert. Nach langem Zögern erbot sich der Jude endlich dazu, den Leuten zusammen sage und schreibe 1 (eine) ganze Reichsmark auf den Tisch zu legen. Die Arbeiter nahmen jedoch höflichst davon Abstand und ließen den Juden mit seinen Tieren des Weges ziehen. Zu bemerken wäre noch, daß die Tiere vorher mit Wasser und Heu versorgt wurden, wovon der Jude selbst Zeuge war.
Man muß schon sagen, Isi war nobel, Isi wollt gebe e Mark. Daß die so „nobel“ bedachten Leute für die Zukunft, wie sie uns schreiben, wissen, was sie zu tun haben, kann man verstehen. Darüber hinaus aber: Weg mit dem Volksfeind.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 21. Juni 1935

20.07.1935

Was meldet das Dürener Land
Kreuzau kämpft gegen das Judentum
Kreuzau, 20. Juli
Zur Unterstützung der Bestrebungen im Kampf gegen das Judentum hat die Ortsgruppe der NSDAP an gut übersichtlicher Stelle unseres Ortes einen Aushängekasten des „Stürmers“ angebracht. Die Bevölkerung macht von dieser Einrichtung weitgehenden Gebrauch.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 20. Juli 1935

24.07.1935

Kreisbauernschaft Düren, Der Kreisbauernführer
Düren, 24. Heumond  [Juli] 35
An die Landesbauernschaft Rheinland
Verwaltungsamt
Bonn, Endenicher Allee 60
Betrifft: I B la Erhebung über Juden
Meine Erhebungen über die Juden haben festgestellt, dass im Kreise Düren 583 Juden leben, davon 347 allein in der Stadt Düren. […]

Kopie im GW-Archiv

26.07.1935

Keine Juden in den Dürener Sommerbädern!
[Text wie Westdeutscher Beobachter-Artikel v. 27.7.]

Dürener Zeitung, Freitag, 26. Juli 1935

27.07.1935

Quer durch Düren
Keine Juden in den Dürener Sommerbädern
NA. Nachdem Nichtarier schon im Vorjahr zu Beschwerden Anlaß gaben über ihr Auftreten in den Dürener Sommerbädern und auch in diesem Jahre wieder Beanstandungen aus dem übrigen Badepublikum erhoben worden sind, hat sich der Herr Bürgermeistzer veranlaßt gesehen, Nichtarier von den allgemeinen Badestunden in der Rurbadeanstalt und im Dürener Sommerbad mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Für die Nichtarier wurden gleichzeitig mit sofortiger Wirkung folgende Badestunden im Dürener Sommerbad eingerichtet: Mittwochs von 8-9 Uhr für Juden und von 9-10 Uhr für Jüdinnen.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 27. Juli 1935

27.07.1935

Gemeindeverwaltungen handeln nationalsozialistisch
H.M. ...
[nach versch. Beispielen, wo Juden in deutschen Städten vom Besuch der Bäder etc. ausgeschlossen wurden]:
An dieser Auslese aus den Vorkommnissen der letzten sieben Tage kann man ermessen, wie notwendig es ist, daß die Kommunalverwaltungen jede gutgemeinte, aber falsche Rücksicht ausschalten, wenn die Kräfte der Zersetzung sich bemerkbar machen.
Aus diesem Grunde ist es zu begrüßen, wenn nunmehr auch die Stadt Düren nach so manchen unangenehmen Vorkommnissen es unterbunden hat, daß deutsche Menschen mit Juden zusammen baden müssen und daß deutsche Mädchen den frechen Blicken dieser negroiden Mischlinge ausgesetzt sind. Mag es ein Anfang und ein Beispiel sein zu einer gründlichen Gemeindeverwaltung nach den Grundsätzen und im Kampfwillen der Bewegung.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 27. Juli 1935

Anfang August 1935

Verzeichnis der in Aachen lebenden Juden [Auszug mit Dürener Betreffen]

 

[August 1935]

Daß man auch im Eifelgebiet bereits vor den „Nürnberger Gesetzen“ Sterilisation und Kastration als politische Waffe einsetzte, läßt sich anhand der Archivunterlagen beweisen. So glaubte im August 1935 eine junge Frau aus Reifferscheid bei Hellenthal, im Blumenthaler Bürgermeisteramt Schutz vor einem uniformierten Sittenstrolch zu finden. Sie hatte Vieh auf die Weide getrieben, als sich ein SA-Mann aus Hellenthal an sie heranmachte und sie vergewaltigen wollte. Im letzten Augenblick konnte sie sich losreißen und vor dem Wüstling retten. Sofort beschwerte sie sich bei der zuständigen Parteileitung. Die Angehörigen empfanden es als Rache, daß die junge Frau zur ärztlichen Untersuchung nach Düren bestellt wurde, wo sie nicht psychische Hilfe erhielt, sondern gegen ihren Willen am 5. August 1935 aufgrund eines Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes vom 30.1.1935 im Krankenhaus sterilisiert wurde. Als Begründung wurde „Schwachsinn“ angegeben. In einem Wiedergutmachungsverfahren wurde später festgehalten, daß die sterilisierte Frau 1958 „geistig verwirrt“ war und deshalb nicht mehr das Zimmer verließ. Die Angehörigen konnten offenbar später nicht mehr glaubhaft machen, daß die psychischen Schäden auf den Vorfall im Jahre 1935 zurückzuführen waren.
Gegen den ehemaligen Ortsgruppenleiter von Blankenheim und den ehemaligen Landrat in Schleiden B(...) wurde in der Zeit von 1947-1949 wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ermittelt. Ihnen wurde „Freiheitsberaubung durch Unterbringung eines Menschen in die Heil- und Pflegeanstalt Düren 1933/34[!!!]“ vorgeworfen.

Arntz, Fluchthilfe, S. 188

15.08.1935

[Leserbrief]
Juden raus!
Judenplage in Embken
Lieber WB,
Embken leidet zur Zeit unter einer ausgesprochenen Judenplage. Nicht allein, daß der Ort den traurigen Ruf besitzt, im Verhältnis wohl die meisten Juden aller Gemeinden des Kreises ständig als Gäste zu beherbergen, es sind augenblicklich etwa ein Dutzend dieser unerwünschten Gäste, – groß und klein – hier in der „Sommerfrische“. Auf Schritt und Tritt begegnet man diesen typisch jüdischen Gesichtern und es ist beschämend, wenn man feststellen muß, daß deutsche Volksgenossen sich so weit erniedrigen, mit diesem Geschmeiß freundschaftlich zu verkehren. Überhaupt läßt ein Teil der Bevölkerung trotz aller Aufklärungsarbeit es an dem nötigen Abstand dieser Rasse gegenüber fehlen. So wird noch munter bei Juden gekauft und viele Landwirte scheuen sich nicht, offen mit Juden Viehhandel zu treiben. Die Namen werden, wie durch Anschlag veröffentlicht, demnächst bekanntgegeben. Der Zuzug von Juden, die sich allzu gerne dort ansiedeln, wo eine Synagoge sich befindet und wo „ihre Lait“ schon vertreten sind, ist in der letzten Sitzung der Gemeindeältesten verboten worden.
>Heil Hitler!           W.K.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 15. August 1935

30.08.1935

Was meldet das Dürener Land
Juden nicht zugelassen
Kirmes in Binsfeld
Binsfeld, 30. August
Die Vorstandsmitglieder der Kirmesgesellschaft versammelten sich zu einer Besprechung, die der Vorsitzende Theodor Scholl eröffnete. Die Kirmes wird wie in vergangenen Jahren in einem Festzelt stattfinden. Alle näheren Vorbereitungen wird der Vorstand vornehmen und der Kirmesgesellschaft vorlegen. Zu den stattfindenden Veranstaltungen sind Juden nicht zugelassen.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 30. August 1935

06.09.1935

Was meldet das Dürener Land
Dunkle Machenschaften
Vlatten, 6. September
Sowohl in unserer Gemeinde wie auch in anderen Ortschaften werden Gerüchte verbreitet, nach denen die Hausschlachtungen vom 1. Oktober ab verboten seien. Die fetten Schweine müßten gegen Fleischkarten abgeliefert werden. Wir erfahren hierzu von zuständiger Seite, daß an diesen Gerüchten kein Wort wahr ist. Jeder Volksgenosse, dem solche Gerüchte zu Ohren kommen, hat die Pflicht der Gemeinschaft gegenüber, diese Leute dem Ortsgruppenleiter zu melden. Es kann als bestimmt angenommen werden, daß diese Geschwätze auf die Machenschaften jüdischer Viehhändler und Metzger zurückzuführen sind. Sie haben in der letzten Zeit einsehen müssen, daß sie beim deutschen Bauern kein Glück mehr haben. Jetzt, wo ihnen langsam aber sicher die Felle wegschwimmen, versuchen sie auf diese Weise im Trüben zu fischen. Wir werden ihnen aber zu begegnen wissen.

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 6. September 1935

09.09.1935

Was meldet das Dürener Land
„Stürmer“-Kästen in der Ortsgruppe Birgel
Rölsdorf, 9. September
In der letzten Mitgliederversammlung nahm Ortsgruppenleiter Pg. Logauer zu der Judenfrage Stellung. Er wandte sich gegen Provokateure aus den eigenen Reihen und rechnete auch mit den Volksgenossen ab, die dem Kampf gegen das Judentum nicht das notwendige Verständnis entgegenbringen. Unwissenheit ist nicht zu entschuldigen, da es an der Aufklärung durch Wort und Schrift nicht gemangelt hat. Daneben ist jedem Volksgenossen durch Anbringung von „Stürmer“-Kästen in allen Orten der Ortsgruppe Gelegenheit gegeben, Einblicke in die verheerende und volkszerstörende Arbeit des Judentums zu tun. Unser Kampf gegen den Volksfeind muß unerbittlich sein und erfordert die Kampfbereitschaft eines jeden Deutschen. Den Unbelehrbaren sei gesagt, daß man sie in Zukunft nicht vergessen und sich ihrer besonders annehmen wird. Wer glaubt, den Verkehr mit Juden nicht meiden zu können, dessen Namen wird demnächst auf einer besonderen Tafel öffentlich bekanntgemacht.

Westdeutscher Beobachter, Montag, 9. September 1935

12.09.1935

Was meldet das Dürener Land
Bodenlose jüdische Frechheit
Weisweiler, 12. September
Der[!] Gipfel bodenloser Frechheit und Provokation eines Parteigenossen bildet das Verhalten des jüdischen Geschäftsinhabers Samuel Meyer in Weisweiler. Dieser saubere Vertreter der „Jordanplätscherer“ reichte, man lese und staune, eine Beschwerdeschrift an die Ortspolizeibehörde ein, die sich gegen einen Parteigenossen aus Weisweiler richtete, weil dieser seinem Geschäft gegenüber in Weisweiler in der Hauptstraße mit einem Fotoapparat in der Hand gestanden habe. Dadurch würden seine Kunden als Folge der kürzlich durchgeführten antijüdischen Propaganda abgeschreckt, bei ihm kaufen zu können. Ferner glaubte dieses Urbild des ewigen Juden, sich dafür interessieren zu müssen, was der Parteigenosse jeden Tag im Gemeindehause zu tun habe. Es ist unglaublich, daß ein Jude, der nur im Land geduldet ist und dafür dankbar und ruhig zu sein hat, noch auf ein Recht der Beschwerden zu pauken glaubt. Jedenfalls ist dieser Einzelfall wieder ein Beweis dafür, wie notwendig es ist, diesen jüdischen Volksschädlingen entgegenzutreten. Hoffentlich verfährt die Ortspolizeibehörde gebührend mit dem Beschwerdeführer.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 12. September 1935

16.09.1935

Was meldet das Dürener Land
Judenknechte ausgeschlossen
Ortsbauernversammlung in Jakobwüllesheim
Jakobwüllsheim, 16. September
Am vergangenen Donnerstag fanden sich die Ortsbauernschaft und die Landarbeiter zu einer gemeinsamen Tagung zusammen. Ortsbauernführer Kurth wies auf dieses einmütige Zusammengehen gebührend hin und betonte dann die Notwendigkeit der Saatgutreinigung, zu der sich sämtliche Bauern bereit erklärten. Dann schritt er zur Kraftfutterverteilung, von der drei Landwirte wegen Handels mit Juden und unsozialen Verhaltens ausgeschlossen wurden. Der Teilnahme am Erntedankfest auf dem Bückeberg galten die nächsten Ausführungen, durch eine vorgenommene Sammlung kann einem oder zwei landwirtschaftlichen Arbeitern die Teilnahme ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Richtlinien des Urlaubs für Landarbeiter, herausgegeben vom Treuhänder der Arbeit, verlesen, die grundsätzliche Zustimmung seitens der Bauern fanden.
Zum Schluß sprach der Ortsbauernführer noch über die Judenfrage und die nationalsozialistische Agrarpolitik. Die Treue zum Führer fand ihren Widerhall in dem dreifachen „Sieg Heil“.

Westdeutscher Beobachter, Montag, 16. September 1935

26.09.1935

Amtliche Anzeigen
Handelsregistereintragungen
23.9.35 – 6 HRA 61
Firma Löwenstein-Freudenberg, Düren: Der Kaufmann Leo Löwe ist verstorben. Das Geschäft wird als offene Handelsgesellschaft seit dem 1. August 1935 unter unveränderter Firma fortgeführt. Persönlich haftende Gesellschafter: 1. Frau Leo Löwe, Ida, geb. Löwenstein, Düren, 2. Ernst Löwe, Kaufmann, Düren. Die Prokura der Frau Leo Löwe ist erloschen.
 Amtsgericht 6, Düren

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 26. September 1935, Anzeigenteil

26.09.1935

Dürener Gerichtschronik
Jüdische Rachsucht abgeblitzt
Düren, 26. September
Der 40 Jahre alte jüdische Händler Albert Cohn aus Mechernich offenbarte vor dem Dürener Schöffengericht, wo er wegen falscher Anschuldigung zu 20 Mark Geldstrafe oder 4 Tagen Gefängnis verurteilt wurde, wieder einmal ganz deutlich die niederen Instinkte der Bosheit, Rachsucht und Gemeinheit, die seine Rasse schlechthin kennzeichnen.
Wie die Verhandlung ergab, hatte der Angeklagte seit einiger Zeit einen unbändigen Haß auf einen Mechernicher Geschäftsmann, der in einem Mietstreitigkeitsprozeß gegen ihn als Zeuge auftrat und der dort nicht mehr und nicht weniger als die volle Wahrheit sagte, die den Juden allerdings belastete. Seit diesem Zeitpunkt verfolgte der Jude den Mann mit seiner geradezu satanischen Bosheit. Jeden Abend legt er sich in der Nähe des Geschäftes auf die Lauer und wartet darauf, ob nicht nach 7 Uhr noch ein Käufer den Laden betritt. Viermal erstattete er bisher schon Anzeige bei der Polizei, wobei er allerdings wenig Glück hatte, da die Polizei den Juden und seine Beweggründe richtig einschätzte. Zudem erstattete er in diesen Fällen Anzeigen über Fälle, die längst verjährt waren. Am 13. Juli lag der Jude wieder im Hinterhalt und sah, wie ein älterer Mann noch nach 7 Uhr ein Fläschchen Bier im Geschäft des von ihm tödlich Gehaßten holte. Flugs lief er wieder zur Polizei, um diese „Untat“ zu melden. Die Sache kam aber ganz anders, wie „Itzig“ sie sich gedacht hatte. Da der 13. Juli ein Samstag war und an diesem Tag in Mechernich erst um 9 Uhr Ladenschluß – was der Jude als Geschäftsmann hätte wissen müssen – geboten war, durfte der Geschäftsmann also auch nach 7 Uhr verkaufen. Nun aber hatte sich der Jude wegen falscher Anschuldigung zu verantworten. Leider war es ihm nicht mit Sicherheit nachzuweisen, daß er den Geschäftsmann wissentlich falsch beschuldigt hatte, obwohl er selbst zugeben mußte, daß er aus niederen Racheinstinkten gehandelt hatte. Da nach der neuen Gesetzgebung aber auch leichtfertige falsche Anschuldigung strafbar ist, wurde der Jude – wie schon gesagt – zu 20 Mark Geldstrafe oder 4 Tagen Gefängnis verurteilt. Nur mit Rücksicht auf seine sehr schlechte wirtschaftliche Lage sah das Gericht von einer höheren Strafe ab. Das Urteil soll 8 Tage lang an der Gemeindetafel veröffentlicht werden.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 26. September 1935

11.10.1935

Dürener Gerichtschronik
Rasseschänder Paul Rosenthal zahlt keine Alimente – Vier Wochen Haft
hk, Düren, 11. Oktober
Ein waschechter Vertreter der jüdischen Rasse, Paul Rosenthal aus Vettweiß, stand gestern vor dem Richter, weil er sich in den letzten zwei Jahren der Unterhaltspflicht für ein von ihm mit einem deutschen Mädchen gezeugten[!] Kind entzogen hatte.
Man sah es diesem Juden mit seiner flachen Stirne, den vorstehenden Backenknochen, den dicken Augenwulsten, der fleischigen Unterlippe und dem brutalen Kinn an, daß er sich wohl ein teuflisches Vergnügen daraus gemacht hatte, deutsche Mädchen seiner Gier gefügig zu machen, die er später achtlos beiseite warf und in größter Not zurückließ. Inzwischen hat er eine Artgenossin zur Frau genommen.
Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte seit Ende des Jahres 1933 keinen Pfennig mehr für das von ihm in die Welt gesetzte Kind bezahlt hatte, obwohl er von zuständiger Stelle immer wieder dazu aufgefordert wurde. Da ihm sein unheilvolles Gewerbe als Viehhändler rechtzeitig gelegt worden war, riet man ihm, sich nach einer anderen Erwerbsquelle umzusehen. Obwohl er ein großer kräftiger Mensch ist, hatte der Jude aber anscheinend recht wenig Lust, sich sein Brot durch seiner Hände Arbeit zu verdienen. Ein Angestellter des Dürener Arbeitsamtes sagte aus, daß man beim Arbeitsamt darauf bedacht gewesen sei, dem Juden Arbeit zu verschaffen, damit dieser für sein Kind aufkommen könne. […]
(Kopie des identischen Artikels, erschienen am 12.10.35 im Lokalteil Schleiden, aus Arntz)

Westdeutscher Beobachter, Freitag, 11. Oktober 1935

09.12.1935

Bericht der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Aachen an das Geheime Staatspolizeiamt Berlin, betr. die politische Lage – Auszug –
[…]
In Langerwehe Bezirk Düren wurden an 6 verschiedenen jüdischen Geschäftshäusern Aufschriften mit roter Ölfarbe aufgemalt, die lauteten: Räuber, Schieber, Saujude, Itzig, die Juden sind unser Unglück, Juden raus, Viehschänder und sofort pp.
Derartige Vorkommnisse zeigen, dass immer noch nicht in allen Bevölkerungskreisen bezw. Parteigliederungen die nötige Disziplin in der Judenfrage herrscht, und es hier noch mancher Erziehung bedarf.
[…]

HStAD, RAA, PB Nr. 1034 (S. 72; S. 74-78), in: Lepper II, S. 1194

Montag, 23.12.1935

Der Landrat Beaucamp weist ausdrücklich darauf hin, dass „Einzelaktionen“ gegen Juden, d.h. die nicht von der Reichsleitung der NSDAP angeordnet sind, zu unterbleiben haben.

GA Niederzier, zit. nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 28

Das Schuljahr 1935/36 verlief ruhig, wenigstens nach außen hin. Denn immerhin begann man pflichtgemäß mit Luftschutzübungen, und – weitaus folgenschwerer – der israelitische Religionsunterricht wurde aus dem Lehrplan gestrichen und in der Schule nicht mehr erteilt.

1880-1980. Städtisches Rurtalgymnasium Düren, Festschrift zum 100jährigen Bestehen, S. 32