[Familie Ernst Simon aus Lechenich]
Tochter Recha ging von Haus zu Haus und versuchte, Stoffe zu verkaufen, um zum Lebensunterhalt der Familie etwas beitragen zu können. Es reichte nicht. 1937 mußte die alte Frau Amalie Simon das Haus verkaufen, durch die Dürener Bank vermittelt erwarb es Quirin Hoss. Wohnrecht allerdings behielten die alte Frau und ihre Tochter.

Bormann, Heimat an der Erft, S. 52

02.01.1937

Quer durch Düren
Schon wieder ein Jude
Der Regierungspräsident in Aachen hat einem jüdischen Großfleischer aus dem Landkreise Aachen wegen Unzuverlässigkeit die Fortführung des Betriebes untersagt und die Schließung seiner Geschäfts- und Betriebsräume angeordnet. Die angestellten Ermittelungen haben ergeben, daß der Großfleischer unter Überschreitung der Höchstpreise bei zahlreichen Verkäufen Großhandelspreise gefordert hat, die die Einhaltung der Verbraucherhöchstpreise seitens der von ihm belieferten Fleischer gefährdeten. Da das von ihm verkauften Fleisch zum größten Teil aus Notschlachtungen stammte, war er bestimmungsgemäß verpflichtet, angemessene Preisabschläge vorzunehmen. Er hat jedoch nicht nur nicht Preisabschläge gewährt, sondern hat vielmehr dieses aus Notschlachtungen stammende Fleisch zu einem Preis verkauft, der in sehr vielen Fällen noch erheblich über den für die beste Schlachtwertklasse festgesetzten Höchstpreis hinausging. Dadurch hat der betreffende Großfleischer gezeigt, daß er die für die Führung eines Betriebes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 2. Januar 1937

Samstag, 23.01.1937

Ein Dutzend alter Judensprüchlein aus der Nordwestecke des Kreises
Die uralte, nur zu sehr begründete Abneigung des nordischen Menschen gegen die jüdische Rasse hat außer ernsten Abwehrmaßnahmen auch gewisse volkstümliche Wurzelwahrheiten gezeitigt, die eines grimmigen Humors oft nicht entbehren. […] „Wir Juden sind ein schlaues Volk, das Schachern macht uns große Freud’. Wenn es Geschäft mal gar nicht jeht, gehn wir auf den Knoblauchhandel.“ […] Darum: „Vott, vott, vott. Do kütt ene Jüdd gefaare met singem Kengewaage firt no Palästina, wo all die Jüdde senn!“ So, das war eine kleine Auslese von Judensprüchlein, die heute noch gang und gäbe bei uns sind. – Wer weiß mehr! W.F. [Wilhelm Fuß?]“

Westdeutscher Beoobachter, 23.01.1937, zit. nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 36

03.02.1937

Dürener Gerichtschronik
Nicht den Mund weit aufreißen
Eines Tages sprachen zwei Vollziehungsbeamte bei einem Metzger eines Dürener Vorortes vor, um Rückstände an Krankenkassengeldern einzutreiben. Der wurde beim Anblick der Beamten sehr grob und beschimpfte sie mit „Lumpen“ und „Spitzbuben“. Als die Beamten dennoch im Geschäft Fleisch pfänden wollten, da antwortete ihnen der Metzger, [gesperrt] daß er das Fleisch unter Eigentumsvorbehalt vom Juden gekauft habe [Ende der Sperrung]. Das Geld, das er eingenommen habe, bekomme ebenfalls zuerst der Jude (immerhin sehr aufschlußreich, daß bei dieser Gelegenheit herauskam, daß der Metzger Ti. aus Krauthausen bei Düren sein Fleisch beim Juden kauft. Die Schriftleitung).
Der Angeklagte gab die ihm zur Last gelegten Beleidigungen zu, die er in großer Erregung getan haben will. Das Gericht erkannte auf 10 Mark Geldstrafe oder zwei Tage Gefängnis.

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 3. Februar 1937

12.02.1937

Tagung der Ratsherren, 12. Februar 1937
14. Ankauf des Hausgrundstücks Kölnstraße 111 [Ullmann] durch die Städtische Sparkasse (zur Errichtung einer Zweigstelle)

13.02.1937

Dürener Gerichtschronik
„Mauses“ der ahnungslose Engel
Rebbach in Butter und Magermilch ohne Erlaubnis
Düren, 13. Februar
„Mauses“ handelte seit ein paar Jährchen mit Butter und Magermilch und zog daraus seinen Rebbach. Nach der neuen Milchverordnung muß nun jeder, der mit Milch oder Milchprodukten handelt, hierzu eine besondere Erlaubnis besitzen. Die hatte der Jude aus Arnoldsweiler nicht, weshalb ihm ein Strafbescheid zuging, gegen den er Einspruch erhob. Mit der Ausgekochtheit seiner Rasse versuchte „Mauses“, vor Gericht den harmlosen, unwissenden zu spielen. Alles habe er gehabt, Gewerbeschein, Umsatzsteuerbescheinigung und ähnliches mehr. Er habe wirklich nicht gewußt, daß er für den Milchverkauf noch eine besondere Erlaubnis haben müsse. Mehrfach habe man von behördlicher Seite aus bei ihm kontrolliert, ohne diese Erlaubnis verlangt zu haben. Zur Hauptsache drehte sich die Verhandlung darum, ob der Jude vorsätzlich gehandelt hatte oder nicht. Es stellte sich heraus, daß die Schwester des Angeklagten vor Jahresfrist einem Zeugen gegenüber erklärt hatte, daß man sich endlich doch einmal um die Erlaubnis zum Milchverkauf kümmern müsse, da man sonst Unannehmlichkeiten zu erwarten habe. Das stellte der Angeklagte als „ganz unmöglich“ hin, da seine Schwester verheiratet sei und irgendwo ganz anders wohne. Vorsichtigerweise verschwieg er, daß er noch eine zweite Schwester hat, die die belastende Bemerkung fallen ließ. Schnell kam das Gericht jedoch hinter die Schliche des Juden. Da mußte „Mauses“ nun zugeben, daß die betreffende Bestimmung vielleicht seiner Schwester bekannt gewesen sei, ihm selbst jedoch nicht. Dann wurde ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen, der klipp und klar erklärte, daß er dem Angeklagten im April 1936 mitgeteilt habe, daß er zum Milchhandel eine besondere Erlaubnis haben müsse. Nun war der Angeklagte trotz aller zur Schau gestellten „Harmlosigkeit“ des vorsätzlichen Vergehens gegen die Milchverordnung überführt. Das Gericht ging über die im Strafbescheid festgesetzte Strafe hinaus und verurteilte „Mauses“ zu 60 Mark Geldstrafe oder ersatzweise zu 10 Tagen Gefängnis.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 13. Februar 1937 (2sp)

Dienstag, 06.04.1937

Der Amtsbürgermeister teilt Frau Irene Karoline Lachs, Hochkirchen, mit, dass ihre Kinder nicht in die jüdische Volksschule gehen müssen [die sich in Düren befindet].

GA Nörvenich 41-9, in: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 36

07.04.1937

Sippschaft zahlt für den flüchtigen Rassenschänder
Ein Urteil, das unserm Rechtsempfinden entspricht
Düren, 7. April
Der Jude Leo Levenbach aus Weisweiler unterhielt vor Jahren ein Verhältnis mit einem arischen Mädchen aus Aschaffenburg, das einige Zeit später einen Mischling in die Welt setzte. Trotz aller Aufforderungen durch das zuständige Wohlfahrtsamt war der Jude nie zu bewegen, auch nur einen Pfennig für den Unterhalt des Kindes zu zahlen. Er entzog sich seiner Unterhaltspflicht stets mit der Einlassung, daß er arbeitslos sei und kein Vermögen besitze. Nun suchte man den Juden zu veranlassen, sich bei einem Arbeitsamt zu melden und dort um Arbeit nachzusuchen. Leo hatte es aber anscheinend im Haushalt seines Vaters, des Metzgers und Viehhändlers Adolf Levenbach in Weisweiler, sehr gut und dachte nicht im geringsten daran, zu arbeiten und für sein Kind zu sorgen. Schließlich drohte man dem Arbeitsscheuen mit dem Arbeitshaus, wenn er sich nicht umgehend ernstlich um Arbeit bemühe. Nun hatte der Jude auf einmal das, was er angeblich früher nie besessen hatte – nämlich Geld.
Bei Nacht und Nebel rückte er ohne Paß nach England aus
und überließ die Sorge für den von ihm in die Welt gesetzten Mischling dem Staat. Herrlich und in Freuden lebt Leo heute als Prokurist einer Filmgesellschaft in Kapstadt – der arme Emigrant ... ! Nun vertritt man heute in Deutschland den sehr richtigen Standpunkt, daß man nicht so ohne weiteres einen jüdischen Mischling auf Staatskosten großzieht, dessen Vater sich auf und davon gemacht hat, zumal dann nicht, wenn der ausgerückte Jude einen wohlhabenden Vater hat, der ihn nach Lage der Dinge zur Flucht verholfen haben muß.
Gegen Adolf Levenbach wurde daher eine Zivilklage angestrengt. Das Dürener Amtsgericht kam zu dem Schluß, daß der Beklagte als Mithelfer für die Flucht seines Sohnes verantwortlich zu machen sei. Leo hatte nie Geld gehabt, konnte auf einmal die nicht billige Fahrt nach England und von dort nach Kapstadt bezahlen, wo er auch nicht ohne Vorbereitung eine gutbezahlte Stellung gefunden haben dürfte. Der alte Jude mußte nach Lage der Dinge mit seinem Sprößling den Fluchtplan sorgsam vorbereitet und ihn finanziert haben.
So wurde er – unserem heutigen gesunden Rechtsempfinden entsprechend – anstelle seines Sohnes zur Zahlung der Unterhaltspflicht verurteilt.
Adolf Levenbach gab sich mit dem Dürener Urteilsspruch nicht zufrieden und legte beim Aachener Landgericht Berufung ein. Aber auch dort hatte er kein Glück, da man das gefällte Urteil voll und ganz bestätigte und die soeben angeführten Gründe besonders hervorhob. So muß nun die Sippschaft des notorischen Faulenzers und gewissenlosen Flüchtlings Leo Levenbach – und nicht mehr das deutsche Volk – den Lebensunterhalt des jüdischen Mischlings bestreiten. Deutsche Richter haben damit den rechten Sinn deutscher Rechtsauffassung und deutscher Rechtsprechung erkannt.

Westdeutscher Beobachter, Mittwoch, 7. April 1937

10.04.1937

Handelsregistereintragungen
23. März 1937 – 6 HRA 214 -: Fa. Helene Zimmermann, Düren: Die Firma ist geändert in „Otto Dieterici“, Düren.
31. März 1937 – 6 HRB 100 -: Firma Konrad Tack und Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Düren: Durch Gesellschafterbeschluß vom 29. Dezember 1936 ist die Umwandlung der Gesellschaft aufgrund des Gesetzes vom 5. Juli 1934 durch Übertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation auf die alleinige Gesellschafterin, die Konrad Tack & Cie. Aktien-Gesellschaft bzw. deren Universalrechtsnachfolgerin, die Kommandit-Gesellschaft in Firma Konrad Tack & Cie. mit dem Sitz in Berlin beschlossen worden. Die Firma ist erloschen.

Westdeutscher Beobachter, Samstag, 10. April 1937, Anzeigenteil

13.04.1937

Was meldet das Dürener Land
Der Jude hat ausgespielt
Wollersheim, 13. April
Am Samstag veranstaltete die NSDAP-Ortsgruppe Wollersheim im Saale Henn in Embken eine öffentliche Kundgebung. Ortsgruppenleiter Jansen eröffnete die Versammlung und begrüßte die Anwesenden. In einer hinreißenden Rede über das Judentum wußte der Redner, Pg. Zimmer, die Zuhörer in seinen Bann zu bringen. Er erklärte den Landwirten, wie der Jude die Vernichtung des Bauerntums als sein Ziel betrachtet hätte, was unbedingt gelungen wäre, wenn nicht der Führer den Juden die Herrschaft entrissen hätte. Als Dank für diese Errettung forderte er die Anwesenden auf, der NSV beizutreten und Freistellen für Kinderlandverschickung zur Verfügung zu stellen. Reicher Beifall wurde dem Redner am Schluß seiner Ausführungen zuteil.

Westdeutscher Beobachter, Dienstag, 13. April 1937

28.04.1937

Die Juden im Urteil vor 120 Jahren. „Es gibt keine schädlicheren Vögel als Sperlinge und Juden“. H.R. [Hans Reuter?]

Westdeutscher Beobachter, 28.04.1937, zit. nach: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl. 2005, S. 36

24.07.1937??

Lumpen brannten
Birkesdorf, 24. Juli. Gestern zogen gegen 21.30 Uhr dicke Rauchschwaden über unsern Ort und ein übler Brandgeruch wurde bemerkbar. In einer Lumpensortieranstalt an der Hovener Straße [Marx & Treidel] war Feuer ausgebrochen, das bedrohliche Ausmaße anzunehmen schien, später aber sich als weniger gefährlich herausstellte. Die Betriebsfeuerwehr der Firma Thomas Josef Heimbach, Mariaweiler, sowie die Dürener Wehr waren bald zur Stelle. In einem dem Hauptfabrikgebäude gegenüberliegenden Schuppen, der dicht mit Ballen Lumpen gefüllt war, brannten Lumpen. Durch die Überfüllung des Raumes war schlecht an dem[!] Brandherd heran zu kommen. In dem an dem Fabrikgebäude vorbeifließenden Teich waren die Schlauchleitungen angebracht. Die Entstehungsursache bedarf noch der Klärung. Die weitere Inbetriebnahme des Werkes ist durch den Brand nicht in Frage gestellt.

Zeitungsbericht unbekannter Provenienz, Slg. Kaiser

29.07.1937

Tagung der Ratsherren, 29. Juli 1937
Nichtöffentliche Sitzung
8. Umbau des von der Städtischen Sparkasse angekauften Hauses Kölnstraße 111 [Ullmann]

29.07.1937

Dürener Gerichtschronik
Juden und Judenknechte als Diebe und Hehler
Der Derichsweiler Viehdiebstahl fand seine Sühne
Düren, 29. Juli
Mit einem großen Viehdiebstahlsprozeß mußte sich gestern das Dürener Schöffengericht befassen. Sechs Angeklagte, darunter drei Juden, standen wegen Diebstahls bzw. wegen Beihilfe zum Diebstahl oder wegen Hehlerei vor den Schranken.
In der Verhandlung ergab sich folgender Tatbestand: Im Mai dieses Jahres wurden dem Bauern Lothmann aus Derichsweiler zwei Stück Rindvieh von der Weide gestohlen. Infolge größerer Anschaffungen machten sich zwei junge Leute, und zwar der Melker Johann Lünzer und der bei dem bestohlenen Bauern beschäftigte Schweizer Josef Roth des Diebstahls stark verdächtig. Unter anderem schafften sich beide neue Motorräder an. – Der eine hatte allerdings wenig Freude von seiner Maschine, die er schon bei der ersten Fahrt in Trümmer fuhr. Der zweite wurde auf einer Spritzfahrt nach Düren von der Kriminalpolizei verhaftet, nachdem sich der Verdacht der Täterschaft stark gegen ihn verdichtet hatte.
Bei der Vernehmung durch die Polizei und durch den Untersuchungsrichter gaben die beiden Diebe ihre Schuld im großen und ganzen zu. Auch in der Hauptverhandlung waren beide geständig. Die Sucht nach dem Besitz eines Motorrades war nach ihrer Angabe die Triebfeder ihres unredlichen Handelns geworden.
Schon vor der Ausübung des Diebstahls war Lünzer zu dem jüdischen Metzger und Viehhändler Max Gordon nach Hoven gefahren, dem er zwei Stück Rindvieh anbot. Der Jude, der als Fachkundiger nach Lage der Dinge unbedingt annehmen mußte, daß es mit dem Geschäft nicht seine Richtigkeit haben konnte, verwies Lünzer an den Viehjuden Josef Keusch aus Hoven. Lünzer traf dessen Mutter an, die ihm erklärte, daß ihr Sohn das Geschäft nicht machen könne, da ihm die Handelserlaubnis entzogen worden sei. Natürlich dachte man im Hause Keusch nicht im geringsten daran, wegen der entzogenen Handelserlaubnis nunmehr völlig auf den zu erwartenden „Rebbach“ zu verzichten. Man benachrichtigte schleunigst den Viehhändler Sally Fromm aus Düren, den man mit Lünzer zusammenbrachte. Obwohl das Geschäft im Hause Keusch zwischen Lünzer und Fromm abgeschlossen wurde, hatte der Angeklagte vor Gericht noch die Frechheit, sich als ganz unbeteiligt hinzustellen.
Merkwürdig war aber, daß Keusch später, als man die gestohlenen Tiere von der Weide geholt hatte und abtransportierte, mit dabei war. Auf seiner Weide wurden die Tiere übrigens später beschlagnahmt. – Dennoch mimte Keusch trotz all dieser Belastungen nach wie vor den völlig Unbeteiligten.
Nachdem Lünzer mit Fromm einig geworden war und die beiden Tiere zum Preise von 460 Mark ! verkauft hatte, benachrichtigte man den Mitangeklagten Josef Farber aus Düren, der das Vieh abholen sollte. Farber streckte den Kaufpreis für den Juden vor und erklärte in der Verhandlung, daß dies im Viehgeschäft garnichts Besonderes sei und recht häufig vorkomme!
Allerdings mußte der Angeklagte Lünzer in der Hauptverhandlung zugeben, daß er versucht hatte, den Zeugen E. als den Verkäufer der Tiere vorzutäuschen, indem er ihn als Bauer „Pley“ und als Eigentümer der Tiere hinzustellen suchte. Der Zeuge E. gab nach längerem Leugnen zu, bei dem Abholen der Tiere zugegen gewesen zu sein. Als man ihn jedoch an der Viehweide gefragt habe, ob er der Bauer „Pley“ sei, habe er geschwiegen, da ihm die Sache zu gefährlich gewesen sei. Dieser Umstand und der Begleitumstand, daß später die Kaufsumme an Lünzer und nicht an den angeblichen Bauern Pley, der sich aus dem Staube gemacht hatte, gezahlt wurde, mußte Farber erkennen lassen, daß der Verkauf nicht mit rechten Dingen zuging. Zudem mußte ihm, der schon Zeuge unzähliger Viehgeschäfte von Berufs wegen geworden war, der niedrige Kaufpreis – den er ja selbst vorstreckte – auffallen.
Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten Farber genau wie sämtliche übrigen Angeklagten voll und ganz für überführt. Er stützte sich in erster Linie auf die Aussagen des Mitangeklagten Lünzer, die ein ziemlich klares Bild der Vorgänge bei dem Diebstahl und bei dem Verkauf der Tiere ergeben hätten.
Gegen Lünzer, den man wohl als den Urheber der ganzen Angelegenheit ansehen müsse, beantragte er fünf Monate Gefängnis wegen Diebstahls. Roth sei ebenfalls des gemeinschaftlichen Diebstahls überführt, wenn er auch nicht so stark beteiligt sei wie Lünzer. Bei ihm falle erschwerend ins Gewicht, daß er seinen Brotherren bestohlen habe. In diesem Falle hielt der Staatsanwalt drei Monate und zwei Wochen für angebracht.
Farber habe sich der Hehlerei schuldig gemacht. Da er bereits vorbestraft sei, sei eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten am Platze. Die gleiche Strafe wurde gegen Keusch beantragt.
Fromm sei neben Lünzer der Meistbeteiligte bei der ganzen Sache. Bei ihm hielt der Vertreter der Anklage fünf Monate für angebracht.
Gegen Gordon, der der wissentlichen Beihilfe zum Diebstahl überführt sei, beantragte er fünf Wochen Gefängnis. Sämtlichen Angeklagten möge die erlittene Untersuchungshaft auf die beantragte Strafe angerechnet werden.
Die Verteidiger suchten die belastenden Aussagen des Angeklagten Lünzer als unwahr oder übertrieben hinzustellen und beantragten für ihre Klienten Freispruch.
Das Gericht schloß sich den überzeugenden Ausführungen des Staatsanwaltes in vollem Umfange an und erkannte sämtliche Angeklagte für schuldig.
Das Urteil lautete bei Lünzer auf vier Monate und bei Roth wegen gemeinschaftlichen Diebstahls auf zwei Monate und zwei Wochen Gefängnis.
Farber, der Hehlerei für schuldig befunden, kam mit zwei Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten, davon.
Keusch wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und wegen Hehlerei mit zwei Monaten Gefängnis bestraft, die ebenfalls durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.
Fromm wurde wegen der gleichen Vergehen zu vier Monaten verurteilt. Da ein Teil der Strafe verbüßt ist und kein Fluchtverdacht vorliegt, wurde bei ihm der Haftbefehl aufgehoben.
Bei dem Angeklagten Gordon ging das Gericht noch über das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß hinaus und erkannte wegen Beihilfe zum Diebstahl auf sechs Wochen Gefängnis.
Damit hat diese unsaubere Geschichte, über die wir bereits vor mehreren Monaten ausführlich berichteten, ihren Abschluß gefunden. Juden und Judenknechte entgingen trotz aller Lügen und Verschleierungsmanöver nicht ihrer verdienten Strafe.

Westdeutscher Beobachter, Donnerstag, 29. Juli 1937 (3sp)