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Von den Anfängen bis 1799

828

Reichlicher fließen die Quellen erst für die Karolingerzeit. […] Um 828 werden Juden in Jülich erwähnt […].

Monumenta Judaica, Handbuch, S. 202

13. Jhdt.

Der älteste bekannte Jude im Kreis Düren dürfte Moses von Nideggen sein. Erwähnt wird er nur beiläufig bei einem in den Kölner Schreinsurkunden verzeichneten Grundstücksgeschäft. In den dortigen, zeitlich zwischen 1200 und 1235 einzuordnenden Protokollierungen ist von der Übertragung eines Anteils an einem großen Haus durch die Jüdin Bele, Tochter des Moses von Nideggen, nach dem Tode ihres Mannes die Rede. Da Bele bei diesem Ereignis bereits Witwe war, dürfte sie um 1180 geboren sein. Ihr Vater (Moses) wäre demnach zwischen 1130 und 1150 geboren und 1177, dem Jahr des Baubeginns der Burg Nideggen, bereits ein erwachsener Mann gewesen. Es ist nun davon auszugehen, daß zur Durchführung dieses Bauvorhabens das dazu erforderliche Kapital überregional zusammengetragen wurde. Vielleicht war Moses derjenige, der die dazu notwendigen Verbindungen geknüpft hat, denn die Juden waren zu diesem Zeitpunkt nun mal die Geldbeschaffer.

Hinweis von Franz-Josef Brandenburg, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Judenregals traten auch die von den Juden entrichteten Steuern ins Blickfeld. […] Die Judenschaft des Niederrheins war schwächer, die von Kaiserswerth zahlte 20 Mark, die von Duisburg und Aachen je 15 Mark, die von Düren 10.

Monumenta Judaica, Handbuch, S. 209 f.

In der 2. Hälfte des 13. Jhdts. lebt zeitweise der Rabbiner Isaak ben Meir (um 1230-1315) in Düren, dessen Hauptwerk, das Ritualbuch „Scha’are Dura“, große Verbreitung fand.

Avneri, Germania Judaica II 1, S. 179, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 28

1226

Graf Wilhelm IV. von Jülich ist schon sehr früh in den Besitz des Judenregals gekommen. Es wurde ihm im Jahre 1226 von König Heinrich VII. verliehen.

Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-1

1237

Ein Jahrhundert später (1237) wird in Köln Anselm von Düren genannt

Schulte, Dokumentation, S. 39, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

1241/1242

Steuerverzeichnis für die Reichsorte: Von den 40 Mark Silbers, die Düren zu zahlen hat, gehen 20 an den Kaiser, 20 werden für die Stadtbefestigung verwandt. Die Dürener Juden, die hier erstmals erwähnt werden, zahlen 10 Mark Silbers.

UB Düren I1, Nr. 32, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 26

1271

Für das Jahr 1271 sind für den bearbeiteten Bereich drei jüdische Geldverleiher überliefert. Nach der erwähnten Vereinbarung nimmt der Kölner Erzbischof Engelbert bei den Juden Livermann von Düren, Joselin von Rudinc (Rödingen) und David von Zülpich ein Darlehen in Höhe von 400 Mark auf.

Jahresbericht der Bürgermeisterei Rödingen (1923), in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

1287

Eine Notiz im „Nürnberger Memorbuch“ besagt, daß nach dem den Juden zugeschriebenen Mordanschlag auf den Knaben Werner von Bacharach im Jahre 1287 im ganzen rheinischen Raum das Volk gegen die Juden aufgebracht wurde und unter anderem in den Dörfern Aldenhoven und Rödingen die Juden ermordet wurden.

Bers, Jülich; Kuhl, Gymnasium, Bd. 1, S. 291, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

1289

Im Jahre 1289 ist in Köln der Jude Simon von Jülich tätig.

Bers, Jülich, S. 107, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

14. Jhdt.

Als die bedeutendsten Werke, die seit dem 14. Jahrhundert im Rheinland entstanden sind, müssen die folgenden genannt werden: […] „Scha’are Dura“ („Die Pforte Dürens“, auch „Issur Wehetter“, „Verbotenes und Erlaubtes“, genannt), von Isaak ben Me’ir aus Düren (14. Jahrhundert): Schächt- und Speisegesetze;

Monumenta Judaica, Handbuch, S. 687

1334

Im Jahre 1334 siegelt der Jude Saul aus Aldenhoven einen Kaufvertrag.

Quix, Christian, Urkundensammlung Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Urkunde Nr. 3, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

um 1348

Die jüdische Gemeinde wird während der Verfolgungen nach dem Vordringen der Pest vernichtet.

Avneri, Germania Judaica II 1, S. 179, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 30

1349

Die Pestepidemie von 1349 war Anlaß für ein Pogrom, bei dem man die Juden der Brunnenvergiftung bezichtigte. Demzufolge mußte die jüdische Bevölkerung in Aldenhoven, Birgel, Düren, Heimbach, Linnich und Rödingen wiederum zugleich mit 44 Gemeinden der alten Erzdiözese Köln ihren Blutzoll zahlen, nachdem anderswo schon zahlreiche Judengemeinden aus diesem Grunde vernichtet waren.

Brisch, Cöln, S. 134, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

1350

Für die Jahre bis 1350 sind im Rheinland elf jüdische Gemeinden nachgewiesen: Aachen, Bonn, Duisburg, Düren, Jülich, Kempen, Köln, Mönchen-Gladbach, Neuss, Siegburg und Zülpich; in Brühl und Essen existierten wahrscheinlich weitere Gemeinden. Nach 1350 lassen sich mit Sicherheit nur noch vier Gemeinden – in Bonn, Deutz, Siegburg und Köln – registrieren; wahrscheinlich gab es auch in Düren eine Gemeinde.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 69

1389

26.05.1389

Der Herzog von Jülich verbietet auf Grund einer Beschwerde, die jüdische Gemeinde zu Düren weiter zu behelligen.

UB Düren I1, Nr. 178, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 31

Für das Jahr 1389 ist der Aufenthalt der Jüdin Bele aus Linnich in Köln bezeugt.

Schulte, Linnich, S. 219, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-2

1394

Am 26. Dezember 1394 erhält Jacob Goitschalks soen van Nuysse von Herzog WILHELM III. den Frei- oder Geleitbrief, der ihm das Recht gab, sich in Linnich als Geldverleiher mit Familie und Gesinde niederzulassen.

Schulte, Linnich, S. 219, in: Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-3

14./15. Jhdt.

Auch im Spätmittelalter bestanden weitreichende Beziehungen der Juden des Rheinlandes. So gab es Verbindungen zum niederländischen Geldern: Die kleine Niederlassung in Nymwegen erhielt Zuzug aus dem Rheinland. Dort lebten zu Ausgang des 14. und zu Beginn des 15. Jahrhunderts Juden, deren Beinamen wohl auf die Herkunft von Berg, Düren, Neuß und Siegburg hinweisen, so: Isaak von Neuß, Bonhem von Düren und Moise von Berg.

Monumenta Judaica, Handbuch, S. 224

15. Jhdt.

Die jüdische Gemeinde im mittelalterlichen Neuss kann nicht ganz unbedeutend gewesen sein; immerhin werden aus Neuss stammende Juden im 15. Jahrhundert in Köln, Xanten, Nimwegen, Jülich, Hildesheim, Bingen, Frankfurt, Nürnberg, Regensburg und Trient erwähnt.

Neusser Juden. Spuren ihrer Geschichte, Ausstellungskatalog des Stadtarchivs Neuss im Clemens-Sels-Museum 1. Juni bis 18. September 1988, o.O., o.J., S. 12

1400

Im Jahre 1400 finden sich Juden in folgenden rheinischen Städten: Bonn, Brühl, Büderich, Deutz, Düren, Essen, Jülich, Kaiserswerth, Köln, Rheinberg, Siegburg, Wesel, Wesseling, Xanten und Zülpich, möglicherweise auch in Düsseldorf, Kalkar, Kempen, Linnich, Mülheim, Rees, Rheinbach und Uerdingen.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 70

1402

Herzog Rainald von Jülich erteilt 7 jüdischen Familien das Geleit, für 8 Jahre in Düren zu wohnen und Handel zu treiben.

UB Düren I2, Nr. 207, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 32

1402

Wiederum einige Jahre später hören wir 1402 von einem Daem Anssemssoen van Lechgemerch, womit Lechenich gemeint ist. Er war wahrscheinlich kein junger Mann mehr, er hatte eine große Familie zu versorgen mit mehreren Kindern, Gesinde half ihm. Daem Anssemssoen war von Beruf Geldverleiher. Vielleicht gab es zu viele Geldverleiher in Lechenich, jedenfalls zog Daem Anssemssoen 1402 nach Düren, ließ sich dort nieder und eröffnete ein Geschäft. Weit entfernt lag Düren nicht von Lechenich, gerade 21 Kilometer, aber hier regierte nicht mehr wie in Lechenich der Erzbischof von Köln, sondern (der) Herzog von Jülich und Geldern. Neuer Herr – neue Papiere. Aus dem Schutzbrief des Jahres 1402 für Daem Anssemssoen von Lechenich ist sehr deutlich zu ersehen, wie Juden damals lebten, wie begrenzt, aber auch wie beschützt.
Reinard, Herzog von Jülich und Geldern, bekundet, daß er nach Rat und Gutdünken seiner Räte und Freunde den Juden Daem Anssemssoen van Lechgemerch mit Frau, Kindern und Gesinde und mit allem, was ihnen gehört, unter sein sicheres Geleit und seinen Schutz genommen habe. Er hat ihnen erlaubt, in der Stadt Düren zu wohnen und für acht aufeinander folgende Jahre zu bleiben. Sie sollen Geld verleihen dürfen, die Mark pro Woche auf Schuldbriefe für 2 Pfennig und die Mark auf Pfandbriefe für 3 Pfennig. Was sie auf Brief verleihen, das soll nach 24 Wochen an Summe und Zinsen fällig sein. Mit dem Verleihen von Geld auf Pfänder sollen sie so fortfahren, wie es von altersher bräuchlich gewesen ist. Niemand soll ihnen Gewalt antun. Wenn sie sich strafbar machen, so sind sie nach weltlichem Recht zu verurteilen. Man soll sie nicht anders überführen, als bei unbescholtenen Christen und Juden üblich ist. Ihre Unschuld können sie durch ihren gewöhnlichen jüdischen Eid bekräftigen. Wenn sie selbst etwas zu fordern haben, so geschieht das nach Vorlage ihrer Briefe und Beweise. Wenn sie nicht mehr in unserem Land bleiben wollen und aus unseren Landen fahren wollen, so sollen unsere Amtleute sie mit ihrem Hab und Gut frei geleiten bis 4 Meilen aus unserem Land in das Land, wohin sie wollen. Wenn sie bei ihrem Weggang noch eine Schuld einzufordern haben, so können sie einen beauftragen, die Schuld nach Vorlage ihrer Briefe für sie einzutreiben. Wenn sie zur Eintreibung einer Schuld selbst in unser Land zurückkommen wollen, so sollen sie dabei die Freiheit und das Recht des Gesetzes gebrauchen können und für Hin- und Rückreise freies Geleit haben. Man soll ihnen Recht zukommen lassen, so als ob sie noch im Lande wohnten, so wie es für alle Juden verbrieft und versiegelt ist. Wenn sie an einem anderen Ort unseres Landes als Düren wohnen wollen, dann dürfen sie das tun und behalten alle gewährten Freiheiten. Dafür zahlen sie alle Jahre zu Lichtmeß zehn rheinische Gulden, dafür aber bleiben sie frei an Steuern und Diensten.

Urkundentext nach: Stommel, Quellen zur Geschichte der Stadt Erftstadt, Bd. II, Nr. 817, zit. nach: Bormann, Heimat an der Erft, S. 156

1450

Um 1450 waren Juden wahrscheinlich in 14 rheinischen Städten ansässig: Deutz, Düren, Elberfeld, Emmerich, Essen, Euskirchen, Jülich, Lechenich, Linnich, Mülheim, Münstereifel, Neuß, Werden und Zülpich. In Bonn, Blankenberg, Büderich, Kalkar, Rees, Siegburg, Sonsbeck und Wesel ist ihre Anwesenheit möglich.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 74

1461

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begannen auch die Landesherren, die Juden aus ihren Territorien zu entfernen. […] 1461 erließ Herzogin Sophie von Berg ein Judenverbot für ihre Länder, zu denen auch das Herzogtum Jülich […] gehörten. 1476 bestätigte ihr Sohn Wilhelm IV. dieses Verbot.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 75

1500

Erwähnung der "Juedenschole" (Synagoge), wohl identisch mit dem 1634 als solche bezeugten, aber nicht mehr benutzten Haus auf der Südseite der Kölnstraße, und des "Juedenkirchhoff" (Begräbnisplatz) an der Arnoldsweiler Straße.

Schoop, Quellen, S. 409, 413, 423; Stadtplan von 1634, in: Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 36

1500

Im Jahre 1500 lebten Juden wahrscheinlich lediglich in vier Orten des Rheinlandes: in Büderich, Essen, Holten und Wassenberg. Bei den neun Orten Brühl, Deutz, Kalkar, Mönchen-Gladbach, Mülheim, Rees, Wesel, Wesseling und Xanten ist Anwesenheit von Juden nicht ausgeschlossen.
Ob diese drei Stichdaten 1400, 1450 [siehe jeweils dort] und 1500 die Veränderungen im einzelnen hinreichend wiedergeben, sei dahingestellt. Die Grundtendenz ist jedoch klar. Die Zahl der Orte, in denen mit einiger Sicherheit Juden lebten, ging im Raum des heutigen Nordrhein-Westfalen im 15. Jahrhundert von 21 auf 8 zurück. In Wirklichkeit lagen die Verluste jedoch erheblich höher; die Zahl der Juden ging zwischen 1400 und 1500 vermutlich auf ein Viertel oder ein Fünftel zurück. [...]
Ob im Jahr 1500 im Raum des heutigen Nordrhein-Westfalen auch nur eine Judenschaft den Minjan, die Mindestzahl von zehn religionsmündigen Männern zum Gottesdienst, aufbrachte, ist ungewiß.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 74

1514

[Für die Kölner Kirchenprovinz wurde im Jahre 1452 festgelegt, dass die Männer einen gelben Ring auf der Vorderseite ihrer Überkleidung zu tragen hätten und Frauen zwei blaue Streifen an ihrer Kopfbedeckung.] Herzog Johann von Jülich ordnete 1514 für Juden das Tragen eines "gelben Ringes" an. Nach unbestätigter überlieferung soll diese Anordnung jedoch schon 1515 nach einer Audienz des Joselmann von Rosheim bei Kaiser Maximilian wieder aufgehoben worden sein.

Unterrichtsmaterialien, 2. Aufl., S. I-1

1546

Die Dürener Juden treten sonst in den Akten nicht hervor, gelegentlich wird ein Jude unter den Akzispächtern genannt, so in der Rechnung von 1546 der Jude Jan.

Schoop, August: Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der Stadt Düren bis zum Jahre 1794, S. 181

1695

Ein Beispiel für die Bedeutung der Tradition sind die Memorbücher der rheinisch-westfälischen Gemeinden, die seit dem 17. Jahrhundert zum Gedenken an verstorbene Gemeindemitglieder und jüdische Märtyrer aus früheren Zeiten angelegt wurden. Ihr liturgischer Teil, der auch Gebete enthielt, wurde in Gottesdiensten am Sabbat rezitiert. Außerdem wurden dort gelegentlich historische Nachrichten eingetragen. Die Existenz von Memorbüchern ist aus vielen Gemeinden belegt, beispielsweise seit 1650 in Rheinbach bei Bonn, seit 1661 in Kleve, seit 1677 in Bergheim/Erft, seit 1678 in Emmerich, seit 1695 in Düren und seit 1776 in Xanten.

Zimmermann (Hg.), Geschichte der Juden in Rheinland und Westfalen, S. 126

1799

Juden in Düren im Jahre 1799 (An VII)
39 jüdische Personen (einschließlich 10 Kindern unter 12 Jahren) eindeutig identifiziert:

 

Haus Nr.Namen der EinwohnerAlterStand/BerufZuwand.jahrViehbestand
81 (Pletzergasse) Levi, Josef 46 Händler Jahr VI 1 Geiß
  4 Kinder unter 12 Jahren
  Liber, Hendel 43 Ehefrau Jahr VI  
  Levi, Sarah 14 Tochter Jahr VI  
  Levi, Genta 13 Tochter Jahr VI  
261 (Hühnermarkt) Cahn, Herz 62 Hausierer Geburt  
  Samuel, Petronella 53 Ehefrau 1763  
  Herz, Gabriel 30 Sohn Geburt  
  Herz, Johanna 25 Tochter Geburt  
  Herz, Sarah 18 Tochter Geburt  
  Herz, Esther 15 Tochter Geburt  
  Herz, Godschalck 14 Sohn Geburt  
332 (Auf dem alten Teich) David, Isaak 26 Kaufmann 1797  
446 (Schellengasse) Hartog, Andreas 28 Metzger Jahr VI  
  Hertz, Rebecca 30 Ehefrau Geburt  
468 (Viehmarkt) Warrendorf, Bernhard 50 Einzelhändler Jahr V 1 Geiß
  5 Kinder unter 12 Jahren
  Sousmann, Gudula 36 Ehefrau Jahr V  
  Warrendorf, Martha 16 Tochter Jahr V  
  Warrendorf, Lub 14 Sohn Jahr V  
486 (Viehmarkt) Matheis, David 50 Particulier 1783    
  1 Kind unter 12 Jahren
  Falck, Sophia 50 Ehefrau Geburt  
511 (Markt) Heumans, [Genta] (Witwe) 83 Particuliere Geburt  
  Heuman, Gabriel 32 Hausierer Geburt  
  Juld, Johanna 37 Ehefrau 1786  
  Wolff, Noe 35 Cousin 1777  
537 (Wirtelstraße) Falck, Mendel 30 Metzger Geburt 1 Geiß
  Levi Meyer Rosa 26 Ehefrau Jahr V  
  Falck, Johanna 83 Particuliere Geburt  
           

Zusammenstellung von Kurt Baltus aus: WENDELS, Claudia: Die Bevölkerungs- und Sozialstruktur der Stadt Düren im Jahre 1799. Wiedergabe und Auswertung einer Bevölkerungsliste aus französischer Zeit (= Veröffentlichungen des Dürener Geschichtsvereins Bd. 24), Düren 2004