Seit dem Urteil gegen den Sobibor-Aufseher John Demjanjuk im Mai 2011 ist endlich jene aberwitzige Forderung, jedem Angeklagten einzelne konkrete Taten (am besten noch von den Opfern) nachweisen zu müssen, vom Tisch. Maßgeblich ist jetzt die Tatsache, dass man mit der (freiwilligen) Zugehörigkeit z. B. zur SS nicht nur sein Einverständnis, sondern seine aktive Unterstützung des Massenmordes bekundete.

 

 

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen  hat jetzt genau 50 noch lebende ehemalige Aufseher des KZ Auschwitz aufgespürt, gegen die in den nächsten Wochen Vorermittlungen eingeleitet werden sollen.

Nach all den vielen teilweise skandalösen Verhaltensweisen deutscher Gerichte (Verfahrenseinstellung wg. "Verhandlungsunfähigkeit" etc.) ist dies ein kleiner Hoffnungsschimmer, dass nicht alle ungeschoren davonkommen. Dabei geht es um nichts weniger als Gerechtigkeit – und die ist auch 70 Jahre danach noch genau so wichtig.