Montag, 12.01.1942

Die Geheime Staatspolizei Aachen, ein Herr Schwitzgiebel, teilt den Landräten zur Weiterleitung an die Bürgermeister folgendes Verbot mit:
„Da die Juden in erheblichem Umfang öffentliche Fernsprechstellen benutzen und damit den deutschen Volksgenossen die Inanspruchnahme der öffentlichen Fernsprechstellen nehmen, ist den Juden ab sofort die Benutzung öffentlicher Fernsprecher verboten …“

GA Nörvenich 41-9, in: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl., S. 88

Mittwoch, 21.01.1942

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schreibt an das Bäckerhandwerk, „… bitte ich zu veranlassen, dass in den Verkaufsräumen folgender Aushang angebracht wird:
An Juden und Polen wird Kuchen nicht abgegeben.“

GA Niederzier, in: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl., S. 88

21.03.1942

Am 21. [März 1942] Abtransport der Juden, Männer, Frauen und Kinder, nach dem Osten. Jeder durfte 40 Pfund Gepäck und 50 RM Geld mitnehmen. Ein trauriges Bild! Der Eisenbahnzug fuhr bis Minsk. Die ganz alten Personen durften in der Heimat bleiben.

Tagebuch Lambert Derichs, in: Domsta, Düren 1940-1947, S. 299

21.03.1942

Abtransport der Juden nach dem Osten. Jeder durfte 20 Kilo Gepäck und 50 RM Geld mitnehmen. Die ganz alten Personen durften zunächst in der Heimat bleiben, wurden aber später ebenfalls deportiert.

Domsta, Düren 1940-1947, S. 408 A. 28; Domsta/Krebs/Krobb, Zeittafel, S. 210

21.03.1942

„Im Laufe des Herbstes 1941 sind wir in Hochkirchen endlich die hier ansässigen Juden losgeworden. Die Wohnungen wurden Volksgenossen zugewiesen, die in sehr schlechten Wohnverhältnissen lebten.“

Eintrag in der Schulchronik Hochkirchen, unterschrieben von Lehrer Schwartz, in: Dominicus, Chronik des Amtsbezirks Nörvenich 1932-1946, 2. Aufl., S. 81

25.07.1942

„Fahrplan“ des Sonderzuges Aachen Hauptbahnhof – Theresienstadt am 25. und 26. Juli 1942
Aachen Hbf. 25.7  9.25
Düren  10.01 10.10
Neuss  11.14
(und weiter über Düsseldorf-Derendorf, Duisburg Hbf., Dortmund Süd, Volvor, Soest, Paderborn, Altenbeken, Warburg (Westf.), Kassel Hbf., Bebra, Erfurt, Gera Hbf., Glauchau, Chemnitz, Dresden Hbf., Bodenbach Bdg, Lobositz 93640 nach)
Theresienstadt 26.7. 11.26

Lepper II, S. 1350

16.12.1942

[Hektographierter Vordruck]
Reichsvereinigung der Juden
in Deutschland, Bezirksstelle
RHEINLAND
Köln, den 16. Dezember 1942
Utrechterstr. 6
Telefon: 52131
P/HE 79/42
An die Ortsgemeinde Gürzenich b. Düren
Betr.: Verkauf jüdischer Friedhöfe.
Gemäss Weisung unserer Aufsichtsbehörde (§4 Reichsbürgergesetz vom 4.7.1939 RGBl Teil I S.1097) sind die Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden baldmöglichst zu veräussern. Zunächst sollen die Friedhöfe den Gemeinden, in denen sie liegen, zum Kauf angeboten werden.
Das Angebot soll auf der Grundlage des angemessenen Verkehrswertes (s. Runderlass des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 1.5.1942 Ministerialblatt des RWM Nr.14 vom 9.5.1942) erfolgen, den wir uns mitzuteilen bitten.
Wir bitten ferner um baldgefl. Bescheid, ob die dortige Gemeinde Interesse am Erwerb
des Friedhofs Gürzenich
hat und welcher Preis gegebenenfalls gezahlt würde.
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Bezirksstelle Rheinland
[Unterschrift] Ernst Israel Peiser
[Unterschrift] Julius Israel Kohn

[auf der Rückseite]
Der Amtsbürgermeister
des Amtes Birgel
Düren-Rölsdorf, den 11.1.1943
Abtlg. I Az. 6-65-651-6-S.
G.R.
dem Herrn Bürgermeister
in Gürzenich
zurückgesandt.
Der Reichsminister des Innern hat am 24.4.1942 in Verbindung mit der Verordnung über die Lenkung der Kaufkraft vom 30.10.41 – R.B.Bl. I. S. 664 – Bestimmungen erlassen, wonach es den Gemeinden während des Krieges untersagt ist, Grundstücke zu erwerben, die nicht unmittelbar benötigt werden.
Ich bitte mir daher mitzuteilen, ob die Gemeinde an dem Erwerb ein wirtschaftliches Interesse hat, und gegebenenfalls für welchen Zweck das fragliche Grundstück späterhin Verwendung finden könnte.
[Unterschrift: Logauer]

[darunter]
Zurückgesandt
Gürzenich, den 20. i. 1943
An den Herrn Amtsbürgermeister
in Rölsdorf
An den[!] Erwerb des jüdischen Friedhofes hat die Gemeinde Gürzenich kein Interesse.
[Unterschrift] Gallmann
Bürgermeister

[angeheftet]
20. Februar 43.
I 6-65-651-6-S
gef. und ab, am
19.2.1943 Bürv.
1.) An die
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland,
Bezirksstelle Rheinland
in K ö l n,
Utrechterstrasse 6.
Betrifft: Verkauf jüdischer Friedhöfe.
Ihr Schreiben vom 16.12.1942 Aktz. P - He 79/42.
In Beantwortung Ihres obigen Schreibens teile ich hierdurch mit, dass die Gemeinde Gürzenich an dem Erwerb des Friedhofs in Gürzenich kein Interesse hat.
2.) Z.d.A.
[Paraphen, u.a. Logauer]

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